Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Unterlagen für das Gespräch dabei haben. Achten Sie auf Ehrlichkeit Ihrer Angaben und Antworten während des Gesprächs!
Freuen Sie sich auf das Vorstellungsgespräch und haben Sie keine Angst! Verhalten Sie sich normal und bleiben Sie ganz Sie selbst. Es handelt sich doch um keine Vernehmung, sondern um ein Gespräch, um sich gegenseitig vorzustellen und kennen zu lernen.
Achten Sie auf eine angenehme Gesamterscheinung. Dazu gehören:
Wenn der Arbeitgeber Ihnen unzulässige Fragen stellt, können Sie diese nicht wahrheitsgemäß beantworten, d. h., hier ist Lügen, zumindest juristisch, zulässig.
Folgende Fragenbereiche gelten in einem Bewerbungs- bzw. Vorstellungsgespräch als unzulässig:
Beantworten Sie solche Fragen trotzdem freundlich und gelassen. Versuchen Sie, Unangenehmes mit Humor zu tragen. Oft wird man nur getestet.
* = Sollten diese Fragen unabdingbar mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, sind diese Fragen natürlich zulässig (z.B. Vorstrafen im Bewachungsgewerbe)